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Wir wissen also, dass Applestores viel mit Glas arbeiten. Das schließt auch die Fronten mit ein. Was sich die Designer allerdings nicht dabei dachten, war, dass Tauben und alte Frauen gar nicht so sehr auf diese Glasfronten stehen. Klar, gehören sie doch eindeutig nicht zur avisierten Zielgruppe. Dass das allerdings schmerzhafte Folgen haben kann, bekommt nun auch Apple zu spüren. Tauben sind reihenweise schon gegen die Fronten geflogen, weil sie das Glas nicht wahrgenommen haben. Tauben können allerdings nicht vor Gericht ziehen und auf Schmerzensgeld klagen. Eine Rentnerin in Long Island kann dies dafür umso besser. Sie wollte in den Applestore in Long Island und hat, ebenson wie viele Tauben, das Glas der Front nicht wahrgenommen. Sie stieß also mit dem Kopf gegen die Glasfront. Dabei hat sie sich die Nase gebrochen. Und was macht man in so einem Fall in Amerika? Richtig, Klagen auf Schmerzensgeld und damit sich der ganze Aufwand auch lohnt, gleich auf eine Million Dollar.
Wie erfolgsversprechend solch eine Klage ist, kann ich nicht beurteilen. Aber wenn sich ein Anwalt in Amerika dazu bereit erklärt - oder hat er die alte Dame überredet? - wird es wohl eine Chance auf einen Vergleich geben. Ich gehe davon aus, dass die Rentnerin schon bald im Besitz der neuesten Appleprodukte sein wird und das ohne zu bezahlen.
Bewirkt hat der ganze Schlamassel in jedem Fall etwas. So gibt es nun Warnhinweise, dass dort eine Glasfront ist und man doch bitte nicht davor laufen soll. Fragt sich nur, ob die Tauben lesen können?
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